Alle Jahre wieder
Die Bundesregierung versucht, die als »Vorratsdatenspeicherung« bezeichnete Langzeitüberwachung des Internetverkehrs gesetzlich zu regeln. Das Motiv ist die »nationale Souveränität« der hiesigen Geheimdienste. Von Peter Kusenberg
Vor rund 45 Jahren begann die Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik Deutschland, denn damals digitalisierte die Deutsche Bundespost ihre analogen Vermittlungsstellen, so dass sie alle Audiosignale auf Digitalmedien speichern konnte. Anhand der detaillierten Verbindungsauflistung sah der Familienvater fortan, mit wem die Teenage-Tochter telefonisch getratscht hatte, während sich die Ermittlungsbehörden darüber freuten, dass sie leichter feststellen konnten, mit welch illustren Personen etwa die Anwälte Klaus Croissant und Hans-Christian Ströbele zu plauschen pflegten. Der Artikel 10 des Grundgesetzes zum Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis bewahrt gesetzlich sämtliche Kommunikation vor der Ausspähung durch staatliche oder private Instanzen, der Artikel 2 schützt die »informationelle Selbstbestimmung « derart, dass eine anlasslose Speicherung sämtlicher Daten der Bürger grundsätzlich verfassungswidrig ist. Ausnahmen bestätigen die Regel, etwa beim sogenannten »Quick-Freeze-Verfahren«, bei dem es Polizei und Staatsanwaltschaft erlaubt ist, Datenlöschung via Sicherungsanordnung so lange zu verhindern, bis ein gerichtlicher Beschluss eingetrudelt ist, im Zweifelsfall über die geplante Dreimonatsfrist hinaus.
Rechtliche Tricksereien hinsichtlich der Auslegung der Grundrechte gehören zum Standardrepertoire der zuständigen Ministerien, sind jedoch nur so lange erfolgreich, bis jene aufgemantelten Ausnahmen vomundesverfassungsgericht (BVerfG) kassiert werden. Beispielsweise beschrieb dessen Urteil von 2010 den Versuch der Regierung, Vorratsdatenspeicherung durchzuführen, als verfassungswidrig. 2015 gab es abermals eine Bundestagsmehrheit für die Vorratsdatenspeicherung, die Bundesnetzagentur beendete den Spuk anno 2017 mit Bezug auf geltendes EU-Recht, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält gleichermaßen wenig vom grundrechtswidrigen Pauschalspeichern und verhinderte 2014 die Chose, genau wie er die anlasslose Datenspeicherung auf Vorrat in den Jahren 2014, 2016, 2020 und zweimal im Jahre 2022 als grundrechtswidrig ablehnte.
Doch das Kabinett Merz lässt sich nicht lumpen und unternimmt einen weiteren Anlauf. Im jüngsten Vorstoß, einem über sechzigseitigen Entwurfstext des Bundesjustizministeriums vom 22. Dezember 2025, wollen Union und SPD die anlasslose und massenhafte Speicherung von Kommunikationsdatengesetzlich ermöglichen. Zudem sollen laut Ministerium die Strafverfolgungsbehörden verschiedenartige Messenger-Gespräche, etwa via Signal, Whatsapp und Discord, auswerten dürfen, wenn es um schwere Straftaten gehe wie »Terrorismus« und »Kindesmissbrauch«. Den Behörden soll erlaubt sein, den Datenstrom mittels bestimmter Suchbegriffe zu durchforsten in bezug auf Namen, Nummern und Formeln, und zwar fortan nicht mehr nur den gegenwärtigen Datenstrom, sondern alle von den Providern gespeicherten Daten der vergangenen Monate. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD beschlossen, dass die Telekommunikationsanbieter sämtliche IP-Adressen und sonstige Verbindungsdaten mindestens drei Monate lang – auf Vorrat – speichern müssten, inklusive des kompletten Datenverkehrs, der im Inland anfällt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) behauptet: »Die Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen. Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.« Erwähnt werden »Sexualdelikte « sowie Internetbetrug, Beleidigung und Schmähung, was schwer zu ermitteln und zu bestrafen sei ohne die pauschale Speicherung. Dabei soll, laut Hubig, »die Vertraulichkeit von Kommunikation strikt gewahrt (bleiben), Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile sind ausgeschlossen«.
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag konnte die Überwachungsfans der Bundesunion toppen. Laut »Münchner Merkur« tönte Fraktionschef Klaus Holetschek: »Wer Cyberkriminalität, Kinderpornographie und organisierte Kriminalität wirksam bekämpfen will, darf Ermittler nicht blind lassen«, weshalb drei Monate nicht ausreichten: »Wir brauchen eine grundrechtsfeste Speicherung von IP-Adressen für mindestens sechs Monate, damit Polizei und Justiz Täter identifizieren und Unschuldige entlasten können«, denn erst dann, wenn der Hans Beckert (Peter Lorre in »M«) als Schokoladenonkel enttarnt ist, können die circa 83,5 Millionen deutschen Nichtkindermörder aufatmen. Die CSU-Fraktion räumte zwar ein, dass »eine grundrechts- und europarechtskonforme Lösung« bevorzugt werde, doch wenn nationale Sicherheitsinteressen betroffen seien und »immer wieder wichtige Ermittlungsansätze fehlen« (»Die Welt«), dürfe der lästige »Datenschutz nicht auf Kosten von Sicherheit« gehen (ebd.), und dann müsse man halt, alio modo, aufs Europarecht pfeifen.
Doch dass Koalitionspolitiker die »Kinderpornografie « als vornehmlichen Grund für den aktuellen Vorstoß nennen, mag eher der Tatsache geschuldet sein, dass bei diesem Thema die Gemüter gern hochzukochen pflegen. Laut einer Meldung des Bundeskriminalamts (BKA) betrug die Menge an polizeilich registrierten Fällen im Zusammenhang mit Produktion, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte rund 9.600 im Jahre 2024. Ob und in welchem Maße eine langfristige Datenspeicherung mehr kriminellen Kinderquälern das Handwerk legen könnte, ist kaum zu ermitteln. Vielmehr dürften die autoritären Maßnahmen der letzten Jahre ein Grund für den Neuvorstoß sein, führt doch die immense Aufrüstung, die Aufweichung des Asylrechts, die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht sowie nicht zuletzt die Ausdünnung der Sozialsysteme zu Unmut und Widerstand, den frühzeitig zu bekämpfen im Interesse der Herrschaft liegt.
Diese »Gründe« werden für den Bundesgerichtshof ausreichend sein. Weniger für das Europäische Pendant, denn der EuGH verlangt, dass eine Datenspeicherung auf »das absolut notwendige Maß« begrenzt und »mitnichten alles möglich« sei, was sich das bundesdeutsche Justizministerium vornimmt, wie die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider im vergangenen April mitteilte. Die Linken-Politikerin Clara Bünger, als Mitglied des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung sowie des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz mit der Materie vertraut, bemängelte die erneuten Versuche, Grundrechte zu beschneiden: »Ausgerechnet dort, wo es auf den Schutz von Grundrechten und die Vertraulichkeit der Kommunikation ankommt, wird anlasslos in der Breite gespeichert.« Insbesondere der Bundesnachrichtendienst (BND) käme mit der Bestätigung und Verstetigung der Gesetzesänderung in den Genuss größerer Befugnisse. So dürfte der BND am zentralen deutschen Internetknoten DE-CIX (Datentransfer 2024: 68 Exabyte) in Frankfurt am Main den herein- und zudem neuerdings den hinausbrausenden Datentransfer längerfristig kontrollieren, er dürfte sogar Daten hacken und Netzwerke sabotieren, sollten die Betreiber sich einer Überprüfung widersetzen. Das Kanzleramt wird via Nationalem Sicherheitsrat über die Oberhoheit verfügen, denn laut Friedrich Merz soll der BND »nachrichtendienstlich auf dem allerhöchsten Niveau« agieren, also die traditionell weitaus einflussreicheren ausländischen Geheimdienste wie das britische Government Communications Headquarters (GCHQ) überflügeln, so wie Merz im Mai 2025 verfügte, dass die Bundeswehr zur »konventionell stärksten Armee Europas« werden soll. Nachrichtendienstlich würde der BND also weniger abhängig sein von »Partnern« wie der NSA.
Merz’ Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) möchte den BND »aktiv in die Verteidigung« integrieren, wie er in einem Podcast-Beitrag der »FAZ« erzählte. Statt nur Daten zu sammeln, solle der BND »aktiv in die Verteidigung Deutschlands« eingebunden werden. Den Behörden möchte er die sogenannte »Einsichtnahme« erlauben, den Datenstrom mittels definierter Suchbegriffe zu durchforsten in Bezug auf Namen, Nummern und Formeln, und zwar fortan nicht mehr nur den gegenwärtigen Datenstrom, sondern alle von den Providern gespeicherten Daten der vergangenen Monate. Insbesondere die Störung von Drohnen-Funkverbindungen und das »Ausschalten digitaler Infrastruktur« vermuteter Feinde stehen laut »Gesinnungsgrattler« (Gerhard Polt) Frei fürderhin auf dem Wunschprogramm, ebenso der Einsatz jenes Auslandsdienstes im Inland, damit »Deutschland mit den Diensten befreundeter Staaten gleichziehen« könne und nicht »hinter den Möglichkeiten der Gegner« zurückbleiben müsse.
Mit Freis Plan geriete der »Gläserne Bürger « zum Nahzukunftsszenario, denn schwerer noch als die dreimonatige Speicherung der IP-Adresse wiegt die Speicherung der Servicedaten, mit deren Hilfe sich detaillierte Profi le digital aktiver Menschen erstellen lassen. Die Zusammenführung jener Daten ist die relevante Datenschutzverletzung, die die Gerichte regelmäßig bemängeln. Wenn er Online-Games-Provider, die Lebensmittelgenossenschaft und der Discounter mit Rabatt-App die Personaldaten auf Antrag weiterleiten, dann bleibt BND und anderen Behörden wenig verborgen vom Tun des Untertanen. Bereits jetzt dürfen, vorerst bis August 2026, die Anbieter von Internetdiensten die Kommunikation ihrer Kunden durchforsten, also eine »privatwirtschaftliche Chatkontrolle« durchführen. Dafür müssen die Inhalte auf dem Gerät des Nutzers, also vor der Verschlüsselung der Daten, abgefangen werden, was Werbeterroristen, Cyberkriminellen und anderen Digital-Unholden Tür und Tor öffnet. Frei und Konsorten streben nach diesem Zugriff »für Geheimdienste«, wie das Online-Magazin »Telepolis« berichtet. Der Vorwand, die Jugend und die Kinder zu schützen, würde sich ins Gegenteil verkehren, denn deren Handys wären Einfalltor für private, kriminelle und staatliche Dunkelmänner gleichermaßen. Doch ebenso wären Journalisten, Anwälte und Bürgerrechtler betroffen von der Ausweitung der Befugnisse des BND und ähnlicher Behörden. Gut geeignet dafür ist die Software Gotham des US-Unternehmens Palantir (siehe konkret 9/25), die hierzulande zum Einsatz kommt und persönliche Daten aus verschiedensten Quellen auswertet, miteinander verknüpft und abgleicht mit geheimdienstlichen und polizeilichen Datenbanken. Pikant ist der Zeitpunkt der Debatte um eine aggressive Vorratsdatenspeicherung, denn auf europäischer Ebene erwägt die EU eine Änderungsverordnung unter dem Namen »Digital-Omnibus«, die »bürokratischen Aufwand für die heimische Wirtschaft und die Bürger reduzieren« soll, wie das Onlinemedium »Heise.de« schreibt. Die Verordnung ist bekannt unter dem Namen »Simplifizierungsagenda«, und wer vereinfacht, tut’s in der Regel für die Geschäftsleute, die sich über eine Einschränkung der »Betroffenenrechte « in der Datenschutzverordnung, die seit 2016 gilt, freuen dürften. Die Betreiber dürften nach der Neuordnung Anträge auf Korrektur oder Tilgung von Daten ablehnen, insofern sie als »missbräuchlich« definiert werden, was wohl zur massenhaften Zurückweisung rechtmäßiger Ansprüche einzelner führen wird. Die großen Datensammler, allesamt eher US-amerikanisch als europäisch, werden frohlocken, wenn sie mehr Daten ohne große Hemmnisse verarbeiten können, selbst wenn die vermutlich heillos überforderten BND-Agenten nach »Kinderschändern« und »Terroristen« in den demnächst zettabytegroßen Datenhalden wühlen werden.
Die Erweiterung der Befugnisse des BND, der Digital-Omnibus, das Ganze eingerahmt durch nationalistische Großtönerei, hätten zur Zeit der NSA-Enthüllungen eines Edward Snowden zu Schnappatmung in den bürgerlichen Medien geführt. Heute bleibt’s bei »realitätsgerechter Empörung« (Adorno/Horkheimer).
Peter Kusenberg schrieb in konkret 1/26 darüber, wie die Evangelische Kirche Deutschland lernte, die Bombe zu lieben
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